Urheberrecht

Immer wieder kommen Fragen zum Urheberrecht auf, die die eigene Arbeit ganz konkret betreffen und für diese sehr wichtig sind. Darf ich z.B. Coverfotos von Büchern für unsere Homepage/Facebook etc. verwenden, um für einen Leseabend zu werben? Darf ich in der Kita entstandene Kinderzeichnungen in einem Flyer oder auf einer Webseite veröffentlichen? Welche Geschichten darf ich frei erzählen – und wann muss ich dafür erst die Rechte einholen?

In dem Kurs „Urheberrecht“ der Akademie der Kulturellen Bildung (11.1.-13.1.2021) wird es um nur um aufkommende Fragen gehen, Urheberrecht ganz praktisch bezogen auf das eigene Berufsfeld als freiberufliche und angestellte Literaturpädagog*innen und Erzähler*innen, als Mitarbeiter*innen in Bibliotheken, im Buchhandel, in Familienzentren, Kindergärten und Ganztagsschulen. Außerdem gibt es die Gelegenheit, schon vorher Fragen einzureichen, damit Sie so genau und so gut wie möglich von einem Spezialisten für Urheberrecht, dem Rechtsanwalt Arne Björn Segler, beantwortet werden können.

Hinweis

Der Kurs wird für die Qualifizierung „Literaturpädagogik“ anerkannt und wird vom Bundesverband Leseförderung mit 4 UE angerechnet (BVL-Modul 3.5).

Anmeldung bitte unter:

https://kulturellebildung.de/kurse/urheberrecht-praktisch/